Neuwahl der Schöffen für das Amtsgericht Bad Mergentheim. Bewerber können sich melden.
BAD MERGENTHEIM. Da die Amtszeit der gewählten Schöffen mit Ablauf des Jahres 2013 endet, müssen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 neue Schöffen gewählt werden. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Für die Neuwahl der Schöffen haben die Gemeinden Vorschlagslisten aufzustellen und sie beim für sie zuständigen Amtsgericht einzureichen. Über die Vorschlagsliste beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Wegen der den Gemeinden vorgegebenen Fristen soll die Vorschlagsliste in der Verwaltungsausschuss-Sitzung am 2. Mai vorberaten und am 13. Mai 2013 vom Gemeinderat beschlossen werden. In die von der Stadt Bad Mergentheim aufzustellende Liste sind elf Personen aufzunehmen.
Wer am Schöffenamt interessiert und dafür geeignet ist, sollte sich kurzfristig bei Martin Moore, Telefon (07931) 57-1008 bzw. Jürgen Friedrich, Telefon 57-1005, vom Sachgebiet „Zentrale Dienste“ der Stadtverwaltung, Bahnhofplatz 1, Bad Mergentheim melden. Dort sowie im Internet unter www.bad-mergentheim.de unter der Rubrik „Bürgerinfo/ Politik und Verwaltung/ Schöffenwahl“ sind Bewerbungsvordrucke erhältlich. Die Bewerbungen sollten der Stadtverwaltung möglichst bis zum 19. April 2013 vorliegen.
Wer am Schöffenamt interessiert und dafür geeignet ist, sollte sich kurzfristig bei Martin Moore, Telefon (07931) 57-1008 bzw. Jürgen Friedrich, Telefon 57-1005, vom Sachgebiet „Zentrale Dienste“ der Stadtverwaltung, Bahnhofplatz 1, Bad Mergentheim melden. Dort sowie im Internet unter www.bad-mergentheim.de unter der Rubrik „Bürgerinfo/ Politik und Verwaltung/ Schöffenwahl“ sind Bewerbungsvordrucke erhältlich. Die Bewerbungen sollten der Stadtverwaltung möglichst bis zum 19. April 2013 vorliegen.
Pressemitteilung der Stadt Bad Mergentheim (SB) |
Written by: Globalwide Admin 1 2013.04.02 |
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